Warum ist eine Asbest Analyse so wichtig!?
Asbestanalyse vor Sanierungsarbeiten:
Ihre Verantwortung als Eigentümer
Wenn Sie Sanierungs-, Umbau- oder Abbrucharbeiten an einem Gebäude planen, das vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurde, sind Sie gesetzlich verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine Asbestanalyse durchzuführen.
Warum ist eine Asbestanalyse notwendig?
Asbest wurde bis in die frühen 1990er-Jahre in vielen Bauprodukten verwendet, darunter Putz, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Bodenbeläge und Dachmaterialien.Bei Bearbeitung oder Rückbau solcher Materialien können gefährliche Asbestfasern freigesetzt werden, die ernsthafte Gesundheitsrisiken wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen können.
Neue gesetzliche Regelungen!
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum 5. Dezember 2024 wurden die Anforderungen an den Umgang mit Asbest deutlich verschärft:
- Risikobasierte Einstufung: Anstelle der bisherigen Unterscheidung zwischen fest und schwach gebundenem Asbest erfolgt nun eine Einteilung in Expositionsstufen (gering, mittel, hoch).
- Pflicht zur Asbestanalyse: Vor Beginn von Arbeiten an älteren Gebäuden muss eine orientierende Asbestuntersuchung durch eine sachkundige Person durchgeführt werden.
- Mitwirkungspflichten: Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sind verpflichtet, die Gefährdung durch Asbest zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
- Verbot bestimmter Arbeiten: Arbeiten mit hoher Exposition (> 100.000 Fasern/m³) sind nur durch Fachfirmen erlaubt und in bestimmten Fällen vollständig untersagt.
- Geltung für private Haushalte: Die Regelungen gelten auch für private Eigentümer. Bei zulässigen Tätigkeiten müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern oder zu minimieren.
Wer darf die Analyse ausführen?
Als Eigentümer oder Auftraggeber sind Sie dafür verantwortlich, vor Beginn von Bauarbeiten festzustellen, ob Asbest im Gebäude vorhanden ist. Diese Feststellung darf nur durch eine sachkundige Fachkraft erfolgen. Ohne eine Asbestanalyse dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu Bußgeldern und Baustopps führen und stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko für alle Beteiligten dar.
Unsere Empfehlung
Lassen Sie frühzeitig eine Asbestanalyse durchführen, wenn Sie Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude planen, das vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurde. So sind Sie auf der sicheren Seite – rechtlich und gesundheitlich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation und Durchführung einer professionellen Asbestanalyse und beraten Sie zu den nächsten Schritten bei Verdacht auf Asbestbefund.
Sie haben noch Fragen?
Wir informieren Sie gern über den genauen Ablauf, die Kosten und beraten Sie in allen Bereichen der Asbest Analyse.
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